Datenschutz und Sicherheit

Welche Daten stehen auf einer Bürgerkarte?

Auf einer Bürgerkarte stehen nur die absolut notwendigen Daten, damit Sie sich im Internet ausweisen können:

  • Ihre persönlichen Daten (Personenbindung)
    wie Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum und
    die Stammzahl (stark-verschlüsselte Ableitung Ihres Eintrages im Zentralen Melderegister)
  • Ihre Zertifikate für die Signatur
    diese enthalten jedoch außer dem Namen (und auf Wunsch das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse) keine weiteren persönlichen Daten
  • Allenfalls eine elektronische Vollmacht, die Sie zum Einschreiten für eine juristische oder natürliche Person berechtigt.

Gesundheitsdaten oder andere Daten stehen nicht auf der Bürgerkarte. Allerdings können manche bürgerkartenfähige Karten noch zusätzliche Daten beinhalten wie zum Beispiel:

  • Sozialversicherungskarte e-card
    enthält notwendige Daten der Sozialversicherung
  • Bankomatkarte
    enthält Angaben über Ihr Konto
  • Studentenausweis
    enthält beispielsweise die Matrikelnummer

Bürgerkarten-Anwendungen können diese zusätzlichen Daten über die Bürgerkartenumgebung aber nicht auslesen!

Wer hat Zugriff auf die Bürgerkarten-Daten?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von der verwendeten Karte ab. Erkundigen Sie sich also bei der kartenausgebenden Stelle welche Daten geschützt sind und welche frei zugänglich sind.

Üblicherweise sind die Zertifikate für die Signatur frei zugänglich. In den Zertifikaten befindet sich meist ihr Vor- und Nachname, nicht jedoch Ihr Geburtsdatum (sofern nicht bei Zertifikatsausstellung gewünscht) oder auch nicht die Zahl Ihres Eintrages im Zentralen Melderegister (kurz: ZMR-Zahl). Da Vor- und Nachname bei vielen Karten auch auf der Außenseite stehen, erfährt man auf elektronischem Weg nicht mehr als das, was bereits auf der Karte steht.

Kartenspezifische Daten sind fast immer vor unberechtigtem Zugriff mit einer PIN geschützt.

Wenn Sie mit einem Amt in Kontakt treten, dann kann dieses die Daten der Personenbindung verlangen, das heißt Ihren Namen, Geburtsdatum, und bildet das sogenannte bereichsspezifische Personenkennzeichen (kurz: bPK). Wenn Sie sich auf solche Art ausweisen, kann Ihnen das Amt zusätzliche Serviceleistungen anbieten (zum Beispiel Einschau in Ihre laufenden Verfahren), da es Sie durch Angabe aller Daten sicher von anderen Personen mit gleichem Namen unterscheiden kann.

Was ist bei Verlust der Karte?

Haben Sie Ihre Karte verloren, so melden Sie diesen Verlust bei der kartenausgebenden Stelle (zum Beispiel bei der Bankomatkarte Ihre Bank bzw.bei der e-card-Serviceline Tel.: 05 01 24 33 11). Diese Stelle wird die Karte sperren und Sie über mögliche weitere Schritte informieren.

Auf alle Fälle sind Sie nach dem Signaturgesetz verpflichtet, bei Verlust der Karte das Zertifikat für die qualifizierte Signatur zu widerrufen. Informationen über den Widerruf von Zertifikaten bietet Ihr Zertifizierungsdiensteanbieter, zum Beispiel A-Trust Widerrufsdienst.

Ein unehrlicher Finder kann mit Ihrer Karte nichts anfangen, da die Funktionen der Bürgerkarte durch eine PIN geschützt sind. Bewahren Sie aus diesem Grund Karte und PIN nie an der gleichen Stelle auf und teilen Sie Ihre PIN auch niemandem mit.

Je nachdem um welche Karte es sich bei Ihrer Bürgerkarte handelt, bekommen Sie automatisch nach der Verlustmeldung eine neue Karte zugesandt. Diese müssen Sie aber neu als Bürgerkarte aktivieren.