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PIN gesperrt

Seite kann nicht angezeigt werden

RSa-Brief nicht erhalten

FinanzOnline Erstanmeldung funktioniert nicht

PIN gesperrt

Wenn Sie die Signatur-PIN 3-mal hintereinander falsch eingeben (die Karten-PIN/Geheimhaltungs-PIN 10-mal), so wird diese gesperrt. Eine richtige PIN-Eingabe vor der Sperre setzt den Fehlbedienungszähler wieder auf 3 ( bzw. 10) zurück.

Für die e-card gibt es keine Möglichkeit, gesperrte PINs wieder zu entsperren. Die Karte muss getauscht werden. Wenden Sie sich dazu an die Service-Line, Tel.-Nr,: 05 01 24 33 11 (Telefonnummer auch auf Ihrer e-card rechts unten) oder bestellen Sie Ihre neue e-card online: https://www.sozialversicherung.at/onlineformulare-e-card-Bestellung/

Für die Bankomatkarte (oder andere von A-Trust herausgegebene a-sign premium Karten) können Sie über das A-Trust PUK Service eine PUK bestellen, über die gesperrte PINs wieder entsperrt werden können.

Seite kann nicht angezeigt werden

Wenn beim Anmelden mit Bürgerkarte der Fehler „Seite kann nicht angezeigt werden“ mit einem Link http://127.0.0.1/... angezeigt wird, liegt das oft daran, dass die Bürgerkarten-Software (Bürgerkartenumgebung BKU) nicht installiert oder gestartet ist. Siehe dazu

RSa-Brief nicht erhalten

Bei der Aktivierung der e-card im Online-Verfahren wird der RSa-Brief an den im Zentralen Melderegister bekannten Hauptwohnsitz zugestellt. Bitte beachten Sie dies, falls Sie sich z.B. länger an Ihrem Nebenwohnsitz aufhalten oder Sie an einem neuen Wohnsitz noch nicht gemeldet sind.

Sollte der RSa-Brief auch nicht an den Hauptwohnsitz zugestellt worden sein, kann A-Trust den Status des RSa-Briefs anhand Ihrer Kartendaten (e-card-Kartennummer 800400…. auf der Rückseite Ihrer e-card) nachverfolgen. Wenden Sie sich dazu an die A-Trust Hotline Tel.-Nr.: 0900 940 910 (kostenpflichtig) oder das A-Trust Forum zur e-card.

FinanzOnline Erstanmeldung funktioniert nicht

Mit der Bürgerkarte ist keine Registrierung bei FinanzOnline mehr notwendig. FinanzOnline ordnet dazu bei erstmaligem Zugang mit der Bürgerkarte Ihre Daten Ihren Daten des Finanzamts zu. Dabei wird Ihr Name auf der Bürgerkarte (aus dem Zentralen Melderegister ZMR) mit dem im Finanzamt gehaltenen verglichen, wobei die Namensschreibweisen exakt übereinstimmen müssen.

Es kann vorkommen, dass die Namensschreibweisen im Finanzamt nicht exakt mit denen im ZMR (d.h. den Daten auf der Bürgerkarte) übereinstimmen, etwa wenn ein zweiter Vorname dem Finanzamt nicht bekannt ist. Vergleichen Sie den Namen auf Ihrer Bürgerkarte (wird bei der Anmeldung zu FinanzOnline bei der Aufforderung zur Signatur angezeigt) mit den Daten des Finanzamts (z.B. auf einem Bescheid) und wenden Sie sich allenfalls an Ihr Finanzamt, um den Namen zu ändern.