Überblick Bürgerkarte

E-Government

E-Government ist der Einsatz von Informationstechnologien, um die Angebote der Behörden für die BürgerInnen und Unternehmen einfach und rasch zugänglich zu machen. Der Ausbau und die Umsetzung der elektronischen Behördendienste sind der Österreichischen Bundesregierung besonders wichtig. Ein sicherer Zugang und der Schutz der personenbezogene Daten sowie die Sicherheit der elektronischen Kommunikation haben dabei absoluten Vorrang.

Bürgerkarte

Bislang war es notwendig, dass eine Antragstellerin oder ein Antragsteller ein Ansuchen auf dem Papier durch die eigenhändige Unterschrift bestätigt. Im elektronischen Amtsweg ist diese Authentifizierung nun einfacher, nämlich durch die „elektronische Signatur“, auf elektronischen Weg zu leisten. Mit der Bürgerkarte kann eine Signatur elektronisch unter ein Dokument gesetzt werden.

Neben Chipkarten als Bürgerkarte ist seit Ende 2009 auch das Handy als Bürgerkarte möglich. Informationen finden Sie unter „Aktivieren Mobilsignatur“ und in einer Zusammenfassung (in Englisch).

Signatur und Identifikation

Die zwei wesentlichsten Anforderungen, die die Bürgerkarte erfüllt, sind die Signatur und die Identifikation. Wie im herkömmlichen Verfahren weist sich die Bürgerin oder der Bürger gegenüber der Behörde aus bzw. unterschreibt beispielsweise einen Antrag.

Über so genannte kryptographische Verfahren lassen sich elektronische Signaturen erzeugen. Das österreichische Signaturgesetz (SigG) legt fest, dass eine elektronische Signatur unter bestimmten Voraussetzungen die Anforderung einer eigenhändigen Unterschrift erfüllt. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann ist jenes Maß an Sicherheit gewährleistet, um die Fälschung elektronischer Signaturen zu verhindern. Man spricht in diesem Fall von "qualifizierten Signaturen", die einer eigenhändigen Unterschrift mit wenigen Ausnahmen (wie etwa bei Notariatsakten) rechtlich gleichgestellt sind.

Wie auch in bisherigen Verwaltungsverfahren bedarf es neben dem Namen auch noch eines universell geeigneten Ordnungsbegriffes. Zur qualitativ hochwertigen Identifikation der BürgerInnen wird eine eindeutige Zahl, die so genannte Stammzahl, auf der Bürgerkarte gespeichert. Diese Zahl ist für jede Bürgerin und jeden Bürger eindeutig und wird durch starke Verschlüsselung von der eindeutigen Zahl des Zentralen Melderegisters (der ZMR-Zahl) abgeleitet. Dadurch kann es also keine falsche Zuordnung, etwa bei Namensgleichheit, geben.

Die Stammzahl steht auf der Bürgerkarte und befindet sich somit unter der Kontrolle der Bürgerin bzw. des Bürgers. Sie wird jedoch nicht unmittelbar zur Identifikation herangezogen, sondern für das jeweilige Verfahren so abgeleitet, dass eine Verknüpfung unterschiedlicher Verfahren über die Stammzahl nicht möglich ist. Man spricht dann von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (kurz bPK). Damit bleibt der Datenschutz beim Einsatz der Bürgerkarte gewahrt und die Bürgerkarte führt nicht zu "gläsernen Bürgern" (weitere Informationen unter Datenschutz und Sicherheit).

Eine Bürgerkarte genügt den Sicherheitsanforderungen, die für Identifikation und Signatur im Bereich der Verwaltung gestellt werden.

Bis Ende 2007 gab es Bürgerkarten mit Verwaltungssignaturen. Derart ausgestellte Bürgerkarten bleiben weiterhin bis zum Ablauf des Zertifikates gültig, längstens jedoch bis 31.12.2012.