Öffentliche Verwaltung

Online Erledigung Ihrer Amtswege

Mit der Bürgerkarte können Sie Anträge elektronisch stellen und Einsicht in Verfahren nehmen. Ihr Name und Geburtsdatum liegen auf der Bürgerkarte bereits elektronisch vor und müssen daher im Onlineformular nicht mehr eingegeben werden. Die Bürgerkarte kann auch mit Vollmachten ausgestattet sein, die Sie benötigen, wenn Sie Rechtsgeschäfte für andere Personen abschließen. Vollmachten werden über ein Service der Stammzahlenregisterbehörde auf die Bürgerkarte aufgebracht. Die Erledigung erfolgt schneller bzw.teilweise sogar unmittelbar. Alle Antragsdaten liegen der Behörde elektronisch vor und müssen nicht aus Papierformularen übertragen werden. Manuelle Kontrollen, wie bei der Identifikation über Ausweisdokumente, entfallen.

Der digitale Amtshelfer HELP ist dabei Ihre Anlaufstation für alle Behördenwege im Internet und Auskünfte zu Amtswegen. HELP ist behördenübergreifend und informiert Sie im Internet – ausgehend von konkreten Lebenssituationen, wie etwa Geburt, Schwangerschaft, Heirat oder Wohnen – über Amtswege in Österreich. Teilweise ermöglicht sie auch gleich deren elektronische Erledigung.

HELP versteht sich als Drehscheibe zwischen Behörden und Bürgerinnen und Bürgern, wobei Transparenz, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit und die Konzentration auf das Wesentliche im Vordergrund stehen. Auf HELP finden Sie zu fast 200 Themen rund um die Uhr nützliche Informationen über Behörden, erforderliche Dokumente, anfallende Gebühren, Fristen sowie abrufbare Formulare und Vorlagen. Die Online-Bezahlung der Gebühren kann über Kreditkarte oder Onlinebanking erfolgen. Und für die elektronische Zustellung der Bescheide können Sie sich bei einem Zustelldienst registrieren. Datenschutz und Sicherheit haben im E-Government höchste Priorität. Das österreichische Bürgerkartenmodell wurde international durch den World E-ID Award und den Europäischen Datenschutz Award ausgezeichnet.

Elektronische Zustellung Bescheide

Bescheide und Erledigungen wird die Behörde in Zukunft auf Wunsch elektronisch an Sie versenden, wenn Sie sich mit der Bürgerkarte ausweisen können. Besonders Berufstätige und ältere Personen werden es zu schätzen wissen, eingeschriebene RSa-Briefe nicht mehr vom Postamt abholen zu müssen.

Registrieren Sie sich (kostenlos) für diesen Dienst bei einem - oder auch mehreren - der zugelassenen Zustelldienste: