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Aktuelle Fragen werden auch laufend in unserem Forum behandelt und beantwortet.

Allgemeine Fragen

  • Entstehen für mich Kosten? Antwort anzeigen
    Die Bürgerkarte am Handy und auf der e-card ist vollkommen kostenlos - sowohl die Aktivierung, als auch die Benutzung. Für die Benutzung der e-card wird ein Kartenlesegerät benötigt. Wenn Sie die Bürgerkarte am Handy verwenden, ist auch der Empfang der SMS mit der TAN(?) kostenfrei (im Inland). Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können jedoch sogenannte Roaminggebühren Ihres Handy-Betreibers anfallen.
  • Was tun, wenn mein Zertifikat abgelaufen ist oder meine Karte getauscht wurde? Antwort anzeigen
    Für jede neue Karte muss die Bürgerkartenfunktion neu aktiviert werden. Für die e-card ist das auf der Aktivieren-Seite erklärt. Bei sonstigen A-Trust Karten (z.B. Bankomatkarte, a.sign premium Karten) gibt die A-Trust Produktseite Informationen.
    Abgelaufene Zertifikate könnten zwar rechtlich auf einer bestehenden Karte erneuert werden, sofern die Karte die technischen Anforderungen noch erfüllt und sich Personendaten des Zertifikats (z.B. Name) nicht geändert haben. In den typischen Fällen (e-card, Bankomatkarten) ist jedoch die Ablaufdauer mit dem geplanten Austausch der Karte synchronisiert, sodass die neue Karte zu aktivieren ist.
  • Kann ich mit der Bürgerkarte auch E-Mails signieren/verschlüsseln? Antwort anzeigen
    Ja – allerdings nur mit der e-card G3(?).
    Technischer Hintergrund: Die heute gängigen E-Mail-Programme (z.B. Microsoft Outlook oder Mozilla Thunderbird) unterstützen die Verschlüsselung mit ECDSA(?) nicht, sondern nur RSA(?).
  • Kann ich auch mehrere Handys als Bürgerkarte aktivieren? Antwort anzeigen
    Ja. Sie können beliebig viele Handys hintereinander aktivieren.
  • Kann man bei mehreren elektronischen Zustelldiensten gleichzeitig registriert sein? Antwort anzeigen
    Ja. Dann wird per Zufallsgenerator entschieden, wohin zugestellt wird.
  • Was ist das Mindestalter, um eine eigene Bürgerkarte bekommen zu können? Antwort anzeigen
    Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
  • Können nur österreichische Staatsbürger eine Bürgerkarte bekommen? Antwort anzeigen
    Nein. Um eine Bürgerkarte bekommen zu können, reicht es, wenn Sie eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllen:
    • Sie sind im Zentralen Melderegister eingetragen (d.h. in Österreich wohnhaft gemeldet). Für Auslands-Österreicher: Ihr Eintrag im Zentralen Melderegister wird erst nach 10 Jahren gelöscht.
    • Für alle anderen Personen besteht die Möglichkeit, sich im so genannten Ergänzungsregister(?) für natürliche Personen eintragen zu lassen. Dafür gibt es noch keinen automatisierten Ablauf – kontaktieren Sie bitte die Stammzahlen­register­behörde
  • Funktioniert die Bürgerkarte auf jedem Handy-Modell? Antwort anzeigen
    Ja. Die einzige Voraussetzung ist der Empfang von SMS - und das kann jedes Handy.
  • Was bedeuten die verschiedenen Sicherheitsklassen bei Kartenlesegeräten? Antwort anzeigen
    Je höher die Sicherheitsklasse, desto sicherer ist das Kartenlesegerät(?):
    Klasse Merkmal Sicherheitsgewinn Preis (ab)
    1 keine Tastatur, kein Display ca. € 7
    2 Tastatur, aber kein Display PIN kann nicht abgefangen werden ca. € 40
    3 Tastatur und Display Endkontrolle des signierten Dokuments möglich (wird von der Bürgerkarte noch nicht unterstützt) ca. € 80

    Eine zusätzliche Tastatur am Kartenlesegerät macht es z.B. einem Computer-Virus unmöglich, die eingegebene PIN aufzuzeichnen – sie wird erst gar nicht an den Computer übertragen. Ein zusätzliches Display ist für die Endkontrolle der zu unterzeichnenden Dokumente gedacht. Es soll verhindern, dass ein Virus z.B. am Computer-Bildschirm etwas Anderes anzeigt, als tatsächlich signiert wird.

  • Kann ich mehrere E-Mail-Adressen im Zertifikat eintragen lassen? Antwort anzeigen
    Derzeit gibt es bei der Aktivierung der e-card keine Möglichkeit eine zweite Mailadresse in das Zertifikat aufnehmen zu lassen.
  • Kann ich für meine minderjährigen Kinder meine eigene Bürgerkarte verwenden? Antwort anzeigen
    Ja. Sofern Sie auf Grund der gesetzlichen Vollmachtsregelung im Namen Ihrer Kinder unterschreiben dürfen, können Sie dazu auch Ihre eigene Bürgerkarte verwenden.
  • Können auch juristische Personen eine Bürgerkarte bekommen? Antwort anzeigen
    Nein. Allerdings können natürliche Personen (z.B. Geschäftsführer) eine Vertretungsvollmacht für eine Firma auf ihrer eigenen Bürgerkarte eintragen lassen – siehe Vollmachten.
  • Kann ich für jemand anderen mit meiner Bürgerkarte unterschreiben (mit einer Vollmacht)? Antwort anzeigen
    Es besteht die Möglichkeit, anderen Personen eine Vollmacht zu erteilen, nämlich bei der Stammzahlen­register­behörde. Die Vollmacht kann anschließend bei bürgerkartentauglichen Anwendungen zum vertretungsweisen Einschreiten genutzt werden. Derzeit werden Vollmachten unter anderem von den zwei Zustelldienstbetreibern unterstützt (MeinBrief.at und der Zustelldienst des Bundesrechenzentrums).
  • Kann ich auch die Bankomatkarte (Maestro) als Bürgerkarte nutzen? Antwort anzeigen
    Ja, ein entsprechendes Produkt wird von der Firma A-Trust(?) angeboten. Dabei fallen allerdings Kosten an. Außerdem gibt es keine Möglichkeit der Online-Aktivierung.
  • Kann ich mehrere Chipkarten als Bürgerkarte aktivieren? Antwort anzeigen
    Ja. Sie können z.B. Ihre e-card, Bankomat-Karte(n) (Maestro) und andere geeignete Chipkarten parallel als Bürgerkarten nutzen.

Bürgerkarte integrieren

Um die Bürgerkarte in eigene Web-Anwendungen zu integrieren, stehen Ihnen die Module "MOA-ID und MOCCA" auf der Joinup Open Source Platform kostenlos zur Verfügung. Videoanleitungen der Firma Exthex zur Installation finden Sie hier.

Falls Sie Firmen suchen, die Dienstleistungen und Know-How zur Bürgerkarte anbieten, führt der Fachverband UBIT der WKÖ auf www.experts.or.at eine Liste.

Handy-Signatur integrieren

Die Handy Signatur(?) wird gleich aufgerufen wie eine lokale BKU(?) oder die Online-BKU(?).

Die Liste der von der Handy-Signatur akzeptierten Server-Zertifikate finden Sie auf http://labs.a-trust.at/ShowArtikel.aspx?fileId=106.

Hilfe bei Problemen

  • Fehlermeldung, dass die Seite http://127.0.0.1/... nicht angezeigt werden kann. Antwort anzeigen
    Das liegt vermutlich daran, dass die Bürgerkarten-Software(?) nicht gestartet bzw. nicht installiert ist. Versuchen Sie es mit Mocca.
  • Fehlermeldung Zu dieser Mobiltelefonnummer existiert bereits ein gültiges Zertifikat. (Fehler 2005) Antwort anzeigen
    Diese Meldung erscheint, wenn Sie versuchen, ein Handy zu aktivieren, das bereits aktiviert ist. Kontaktieren Sie bitte den Widerrufsdienst der Firma A-Trust(?) - rund um die Uhr: Telefon 01 715 20 60.
    Siehe auch:
  • Fehlermeldung Zu Ihren auf der e-card gespeicherten Daten (Name, Geburtsdatum und Geschlecht) wurde im zentralen Melderegister des BMI keine Person gefunden. Antwort anzeigen
    Vergleichen Sie die Schreibweise Ihres Namens auf der e-card mit Ihrer Meldebestätigung (ZMR-Auszug; ersetzt seit 1.3.2002 den alten Meldezettel). Wenn Sie keine Meldebestätigung bei der Hand haben, können Sie auch einen polizeilichen Ausweis heranziehen (Reisepass, Führerschein, Personalausweis). Um eine Bürgerkarte aktivieren zu können, müssen die Namen genau übereinstimmen. (Einzige Ausnahme: Zusätzliche Vornamen sind erlaubt)
    • Richtigstellung Ihres Namens auf der e-card: Zuständig ist Ihre Krankenkasse (Sozialversicherungsträger); im Zweifelsfall rufen Sie die e-card-Servicenummer: 050 124 33 11
    • Richtigstellung Ihres Namens im Zentralen Melderegister (siehe Meldebestätigung bzw. Ausweis): Zuständig ist das Gemeindeamt/Magistrat; in Wien das Magistratische Bezirksamt
  • Fehlermeldung Ihre Signatur wurde gesperrt! (Bürgerkarte am Handy) Antwort anzeigen
    Wenn das Signaturpasswort 10 mal hintereinander falsch eingegeben wurde, erscheint die Meldung Mobiltelefonnummer oder Passwort nicht korrekt. Ihre Signatur wurde gesperrt!.
    In diesem Fall kontaktieren Sie bitte den Widerrufsdienst der Firma A-Trust(?) - rund um die Uhr: Telefon 01 715 20 60. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Bürgerkartenfunktion auf Ihrem Handy zu widerrufen. Anschließend können Sie Ihr Handy neu aktivieren.
  • Fehlermeldung Bürgerkarte ist gesperrt (Bei der e-card öfter eine falsche PIN eingegeben) Antwort anzeigen
    Vorweg: Die Krankenschein-Funktion Ihrer e-card ist davon nicht betroffen und bleibt in jedem Fall weiterhin aufrecht.
    Wenn eine der beiden PINs(?) 10 mal hintereinander falsch eingeben wurde, sperrt sich die Bürgerkarte auf der e-card selbst. (Ausnahme: Bei e-cards G2(?) darf die Signatur-PIN(?) höchstens 3 mal falsch eingegeben werden.) Die e-card kann danach nicht mehr aktiviert(?) werden.
  • Ich habe eine neue Handynummer Antwort anzeigen
    Wenn Sie Ihre bisherige Handynummer aufgeben, widerrufen Sie die entsprechende Bürgerkarte:
  • Ich habe eine neue e-card bekommen Antwort anzeigen
    • Wenn Sie Ihre alte e-card noch haben, können Sie damit hier Ihre neue e-card selbst aktivieren. Das funktioniert im Regelfall bis maximal drei Monate nach dem Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte (=Rückseite der e-card). Ihre alte e-card wird dadurch nicht automatisch widerrufen, sondern bleibt weiterhin als Bürgerkarte gültig (maximal eben diese drei Monate).
    • Wenn Sie Ihre alte e-card nicht mehr haben, aktivieren Sie Ihre neue e-card bitte auf dem normalen Weg.
  • Meine Adresse hat sich geändert Antwort anzeigen
    Sie müssen nichts machen.
  • Mein Name hat sich geändert Antwort anzeigen
    Bitte widerrufen Sie Ihre Bürgerkarte:
  • Meine E-Mail-Adresse hat sich geändert Antwort anzeigen
    Signierte E-Mails können Sie nur von jener E-Mail-Adresse aus verschicken, die in Ihrem Zertifikat(?) eingetragen ist.
    Es ist nicht möglich, das bestehende Zertifikat nachträglich zu verändern und eine andere E-Mail-Adresse einzutragen. Wenn Sie das möchten, müssen Sie Ihre Bürgerkarte zuerst widerrufen und anschließend neu aktivieren. Informationen zum Widerruf.
  • Ich habe meine PIN-Codes für die Bürgerkarte auf der e-card vergessen Antwort anzeigen
    Bestellen Sie am besten eine neue e-card (die alte wird automatisch widerrufen): Die Krankenschein-Funktion Ihrer e-card ist davon nicht betroffen und bleibt in jedem Fall weiterhin aufrecht.
  • Ich habe mein Signaturpasswort für die Bürgerkartenfunktion am Handy vergessen Antwort anzeigen
    Widerrufen Sie Ihre Bürgerkarte:
  • Ich habe mein Widerrufspasswort vergessen Antwort anzeigen
    Sie können Ihre Bürgerkarte auch sperren, wenn Sie das Widerrufspasswort(?) nicht mehr wissen: Informationen zur Sperre/Widerruf.
    Um Ihr Widerrufspasswort wieder zu erfahren, kommen Sie bitte mit einem amtlichen Lichtbildausweis in eine unserer Registrierungsstellen.
  • Mein Handy ist gestohlen/verloren Antwort anzeigen
    Am besten widerrufen Sie Ihre Bürgerkarte: Informationen zum Widerruf
  • Meine e-card ist gestohlen/verloren/beschädigt Antwort anzeigen
    Bestellen Sie am besten eine neue e-card (in diesem Fall wird Ihre alte e-card automatisch widerrufen): Anschließend aktivieren Sie bitte Ihre neue e-card auf dem normalen Weg.
  • Wie kann ich mein Signaturpasswort für die Bürgerkartenfunktion am Handy ändern? Antwort anzeigen
    Sie müssen sich am Handy-Signatur Portal https://www.handy-signatur.at/ unter "Kontoverwaltung" anmelden. Dort finden Sie dann eine Funktion "Signaturpasswort ändern".
  • Wie kann ich mein Widerrufspasswort ändern? Antwort anzeigen
    Das ist leider nicht möglich.
  • Welche Ports muss ich in meiner Firewall freigeben? Antwort anzeigen
    • TCP-Port 80 (für HTTP)
    • TCP-Port 443 (für HTTPS)
    • TCP-Port 389 (für LDAP)
    • TCP-Ports 3495 und 3496 (für lokale Bürgerkarten-Software(?) auf 127.0.0.1)
  • Wie kann ich meine Bürgerkarte sperren bzw. widerrufen? Antwort anzeigen
    Wenden Sie sich an den Widerrufsdienst der Firma A-Trust - rund um die Uhr:
    Telefon 01 715 20 60
    Zu unterscheiden ist zwischen Sperre und Widerruf:
    • Ein Widerruf (endgültige Deaktivierung der Bürgerkarte) ist nur dann möglich, wenn Sie Ihr Widerrufspasswort(?) kennen. Wenn Sie die Bürgerkartenfunktion auf der e-card widerrufen, bleibt sie als Krankenschein weiterhin gültig; allerdings kann die selbe Karte danach nicht erneut als Bürgerkarte aktiviert werden - dafür benötigen Sie eine neue e-card. (Nach dem Widerruf einer Bürgerkarte am Handy kann die selbe Handynummer erneut als Bürgerkarte aktiviert werden.) Alternativ zum Anruf beim Widerrufsdienst können Sie auch ein Fax-Formular verwenden:
    • Eine Sperre ist für den Fall vorgesehen, dass Ihnen Ihr Handy oder Ihre Karte vorübergehend abhanden gekommen ist, aber möglicher Weise wieder auftauchen wird. Durch eine Sperre wird die Bürgerkarte zwar sofort deaktiviert, Sie haben aber 10 Tage lang die Möglichkeit, die Sperre wieder aufzuheben. Nach Ablauf dieser Frist geht die Sperre automatisch in einen Widerruf über.
    Wenn Sie mehrere Bürgerkarten haben (z.B. Handy und Karte bzw. mehrere Handys), betrifft eine Sperre/Widerruf immer nur eine davon. Bei jeder Bürgerkarte werden jedoch immer beide Zertifikate(?) (das qualifizierte und das nicht-qualifizierte) gesperrt/widerrufen.

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Servicezentrum HELP.gv.at: Telefon 0800 222 666 (Mo–Fr 9–17 Uhr)

Bürgerkarte auf der e-card testen