Die Bürgerkarte ist eine der sichersten Methoden überhaupt, sich im Internet auszuweisen (Login). Die Tabelle zeigt, wie sicher bzw. unsicher die verschiedenen Methoden sind (grün = sehr sicher, rot = unsicher).
| Sicherheit vor Diebstahl der Zugangscodes (z.B. Phishing) | Sicherheit vor Angriffen über das Netz (Man in the Middle) | Sicherheit vor Angriffen am Computer (z.B. Viren) | |
|---|---|---|---|
| Bürgerkarte | hoch | hoch | hoch |
| PIN & mTAN | hoch | mittel | niedrig |
| PIN & iTAN | mittel | niedrig | niedrig |
| PIN & TAN | niedrig | niedrig | niedrig |
| Benutzername & Passwort | niedrig | niedrig | niedrig |
Herzstück des Bürgerkarten-Sicherheitskonzepts ist die Kombination der beiden Komponenten Wissen und Besitz. Herkömmliche Verfahren basieren entweder nur auf Wissen (z.B. Benutzname & Passwort) oder nur auf Besitz (z.B. Zutrittskarten). Problem dabei: Für einen Angreifer reicht es, das Passwort auszuspionieren (bzw. die Zutrittskarte zu entwenden).
Demgegenüber ist es praktisch unmöglich, die Bürgerkarte zu knacken: Ein Angreifer müsste nämlich die e-card (bzw. das Handy) entwenden und die entsprechenden PINs ausspionieren.
Auf der Bürgerkarte sind folgende Informationen gespeichert:
Auf der e-card werden diese Daten auf dem kleinen goldenen Chip gespeichert. Für die Bürgerkarte am Handy stehen diese Daten in einem Hochsicherheits-Server und werden nur bei Bedarf abgerufen.
Datenschutz spielt bei der Bürgerkarte eine zentrale Rolle. Durch ein ausgeklügeltes Verschlüsselungsverfahren ist sichergestellt, dass es keinen zentralen Zugriff auf sensible Bürger-Daten geben kann.
Genau erklärt: Jeder in Österreich gemeldete Bürger ist durch eine Zahl aus dem Zentralen Melderegister (ZMR-Zahl(?)) eindeutig identifizierbar. Diese Zahl ist auf der Bürgerkarte allerdings nicht direkt gespeichert, sondern nur in Form der so genannten Stammzahl(?). Diese Stammzahl ist durch das Triple-DES-Verfahren so stark verschlüsselt, dass die ursprüngliche ZMR-Zahl nicht daraus wiederhergestellt werden kann.
Darüber hinaus ist sogar noch eine weitere Sicherheitsvorkehrung eingebaut: Um zu verhindern, dass verschiedene staatliche Stellen unberechtigter Weise in Verfahren Einblick nehmen können, wird bei der Bürgerkarten-Benutzung auch die Stammzahl nicht direkt verwendet. Tatsächlich wird die Stammzahl ein weiteres Mal stark verschlüsselt (mit dem SHA-1-Verfahren), und zwar für verschiedene Verwaltungsbereiche unterschiedlich. Dazu werden so genannte „Bereichskürzel“ verwendet, siehe E-Government-Bereichsabgrenzungsverordnung. Das Resultat dieser Verschlüsselung ist das so genannte bereichsspezifische Personenkennzeichen(?)
(bPK).
Bei Bürgerkarten-Anbietern im privaten Bereich (z.B. Firmen oder Vereine) wird statt des Bereichskürzels die Firmenbuchnummer (bzw. Vereinsregisternummer) verwendet. Das Ergebnis heißt dann bereichsspezifisches Personenkennzeichen für die Verwendung im privaten Bereich
(früher: wirtschaftsbereichsspezifisches Personenkennzeichen, wbPK).