Die neue Generation der e-card kann nicht mehr als Bürgerkarte aktiviert werden. Das betrifft alle ab 1.10.2019 ausgegebenen e-cards (Neben dem Ausgabedatum erkennen Sie die neue Generation G5 einfach daran, dass sie meist mit Ihrem Foto ausgestattet ist).
Auch die davor ausgegebenen e-cards können seit 31.12.2019 nicht mehr als Bürgerkarte aktiviert werden. Bereits als Bürgerkarte aktivierte e-cards behalten bis zum Auslaufen oder Widerruf des Signatur-Zertifikats bzw. bis zu allfälligem Austausch der Karte ihre Gültigkeit.
Wenn Sie eine Chipkarte als Bürgerkarte aktivieren wollen, können Sie eine solche vorerst noch bei A-Trust erwerben. Beachten Sie dazu aber, dass mit dem Wechsel auf den neuen elektronischen Identitätsnachweis E-ID im Verlauf 2022 auf mobile Lösungen abgestellt wird, wir empfehlen daher die Aktivierung der Handy-Signatur, die dann als neuer E-ID weiterhin verwendet werden kann